Elektronische Krankschreibung

Wer als Beschäftigter krank wird, braucht eine Krankschreibung vom Arzt. Bisher gab es die in dreifacher Ausführung: eine für den Patienten, eine für den Arbeitgeber (ohne Diagnose!) und eine für die Versicherung.
Der gelbe Krankenschein (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) gehört ab Januar 2023 der Vergangenheit an: dann gibt es in den Praxen nur noch die elektronische Krankschreibung (Infos dazu unter diesem LInk).
Ärztin oder Arzt stellen die eAU aus und schicken sie an die Krankenversicherungen. Der/die Arbeitnehmer/in bekommt nur noch eine ausgedruckte Version für sich selbst und hat nun keine Bringschuld mehr. Dennoch müssen die Arbeitnehmer/innen sich weiterhin bei ihrer Firma krank melden. Die Arbeitgeber haben nun eine Holschuld und müssen die Krankmeldung bei der jeweiligen Krankenkasse abrufen.

In einigen Test-Praxen ist die Bescheinigung für die Versicherung schon abgeschafft worden – und ab dem kommenden Jahr soll dann endgültig Schluss sein mit dem Papierkram. Ob diese Maßnahme zu Entbürokratisierung und Verbesserung des Gesundheitswesen beiträgt, ob mit dem “komplett digital” wirklich klappt, darf allerdings herzlich bezweifelt werden.

Foto: Lindemann