Die Geschichte des Personalausweises geht bis ins Mittelalter zurück. Genügte dort noch Wappen, Orden und Zunftzeichen zur Identität, so machte er im Laufe der Zeit immer weitere Entwicklungen durch, bis er schließlich die heutigen Merkmale besitzt. Mit zahlreichen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, ist es fast unmöglich diesen zu fälschen. Ab dem 16. Lebensjahr sind deutsche Bürgerinnen und Bürger dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Dies ist im Personalausweisgesetz klar festgelegt.


Quelle: Von Bundesrepublik Deutschland – BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 56, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=153800802
Ab Mai gibt es dazu aber einige Änderungen. Bisher musste man ihn auf der Gemeinde beantragen, abholen und dafür 37€ bezahlen. Aktuelles Passbild durfte natürlich nicht fehlen. Die Behörden akzeptieren ab Mai allerdings nur noch elektronische Fotos, die direkt im Bürgeramt aufgenommen oder von zertifizierten Fotostudios sicher übertragen werden. Zukünftig kann man einen zusätzlichen Service in Anspruch nehmen und müsste dann nur noch zur Antragsstellung ins Bürgerbüro. Der Ausweis wird nach Fertigstellung zugeschickt. Das klingt erst einmal bürgerfreundlich, hat allerdings auch seinen Preis. Für Antragsteller ab 24 Jahren steigen die Kosten von 37 Euro auf satte 52 Euro. Jüngere Antragsteller unter 24 Jahren zahlen statt 22,80 Euro künftig 37,80 Euro. Das Innenministerium rechtfertigt die zusätzlichen 15 Euro mit den „zusätzlichen Kosten“ für einen speziellen Zusteller. Dieser muss besondere Sicherheitsvorgaben bei der Übergabe erfüllen. Und was ist, wenn man nicht zu Hause ist? Dazu stand leider nichts im Artikel. Ich gehe davon aus, dass man zum Postschalter darf und man sich dort mit einem Schriftstück ausweisen muss. Oder man muss doch wieder ins Bürgerbüro. Dann sollte der Preis allerdings geringer ausfallen.
Die neuen Personalausweise ab Mai 2025 behalten aber ihre bisherige Gültigkeit: 10 Jahre für Personen ab 24 Jahren, 6 Jahre für Jüngere und maximal 3 Monate für vorläufige Ausweise. Wird bei einer Kontrolle festgestellt, dass der Personalausweis nicht mehr gültig ist und es auch kein anderes Ausweisdokument wie etwa einen gültigen Reisepass gibt, müssen Betroffene mit einer Bußgeldstrafe von bis zu 3000 Euro rechnen. Ist Ihr Personalausweis abgelaufen oder verloren gegangen, sollte daher schnell gehandelt werden.
Wenn Sie den Ausweis noch zum alten Preis haben möchten, auch dann sollten Sie umgehend einen beantragen!

Die Personalausweise sehen in jedem Land anders aus. Lediglich das Scheckkartenformat ist überall gleich. Auf Wikipedia gibt es eine kleine Auswahl an Ausweisen aus anderen Ländern.
Beitragsbild: Screenshot aus Wikipedia
Bild 1 & 2: Quelle steht unter den Bildern
Screenshot: sparkasse.de
Quellen: wikipedia.com, business-punk.com, wiwo.de, sparkasse.de