Hecken sind ja was Feines. Sie bieten vielen Tieren Schutz. Hecken gehören zu den interessanten Elementen, um einen Garten zu gliedern und zu gestalten. Als Sichtschutz sind sie nicht nur an der Grundstücksgrenze beliebt, sondern auch, um auf größeren Flächen lauschige Plätze zu schaffen. Allerdings verbietet es das Bundesnaturschutzgesetz, in der Zeit vom 1. März bis 30. September Hecken “abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen”, also knapp über dem Boden zu kappen.
Dies gilt allerdings nicht für den Form- und Pflegeschnitt. Den erlaubt das Gesetz nämlich ganzjährig. Das bedeutet ja auch nicht, die ganze Hecke zu rasieren, sondern nur einen Teil. Gerade Zeitungsboxen & Briefkästen sollten doch von Zeit zur Zeit freigeschnitten werden. Erstens kommen die Austräger besser dran und 2. werden Vögel, die in vielen Hecken nisten, nicht erschreckt, wenn auf einmal jemand mit viel Papier in die Hecke eindringt.
Diese Box wurde wunderschön freigeschnitten und dabei die Hecke nicht radikal gestutzt. Es ist die selbe Stelle wie oben auf dem linken Bild.
Auch beim rechten Bild wurden die Pflanzen ein wenig zurück geschnitten, so dass man wieder ungestört den Briefkasten bedienen kann. Lediglich das mittlere Bild gibt seit Wochen den gleichen Anblick. Ich stecke die Zeitung da in den Briefkasten, der glücklicherweise groß genug ist. Wer also Hecken hat oder eine plant zu pflanzen, bitte drauf achten, die Zeitungsboxen und Briefkästen frei zu halten, damit die Austräger auch gut dran kommen.
Bilder: C. Haus
Quelle: ndr.de