Organspende

In Deutschland sind die Krankenversicherer verpflichtet, Vollversicherte ab dem 16. Lebensjahr regelmäßig über das Thema Organspende zu informieren. 
Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, Organe nach dem eigenen Tod zu spenden?
Viele Menschen sind auf eine Spende angewiesen, um weiterleben zu können, doch noch immer fehlen in Deutschland viele viele Organe, die nicht weitergegeben werden.

In Deutschland ist die „Entscheidungslösung“ gültig.
Das bedeutet, dass hierzulande die Organspende davon abhängt, dass eine Zustimmung des Organspenders nachgewiesen wird. Ein Widerspruch ist nicht erforderlich.

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