Fußgänger vs. Radfahrer

Bürgersteig in Rodheim Gießener Straße
Richtung Ortsmitte gesehen

Ich möchte mal ein Thema aufgreifen, das wohl im Moment wieder aktuell ist.

Ich gehe so ziemlich jeden Tag in Rodheim spazieren (nachmittags) und ich gehe dann an der Giessener Strasse Richtung Ortsmitte. Vorbei am AWO-Heim, über das Stück von Ecke Turnerplatz bis hin zur „Ortsmitte“ (AWO, Sparkasse, usw.) kamen mir schon sehr oft Radfahrer ENTGEGEN und auch von hinten kamen eine Menge Radler.

Kinder, die mit Ihren Eltern das Radfahren üben, da ist alles OK! Auch Kids, die so ca. 8 bis 10 Jahre sind, das ist auch OK. (Sollten aber von den Eltern gesagt bekommen, fahrt auf den Bürgersteig, fahrt aber keinen um, wäre schön)

Die tollsten Dinger sind: Auf einmal „schießt“ ein Radler an mir vorbei, ich beschwer mich, ok, hat sich entschuldigt, und dann sagte der Radler: Die Bremsen gehen nicht, HÄÄÄ??? Ja, diese Mountainbikes, kein Licht, keine Klingel und wohl auch keine Bremsen…zumindest bei dem Rad. Kaum an mir vorbei, fahren seine Kumpels und er auf dem Bürgersteig. weiter. Diese Menschen waren um einiges Älter als 10 Jahre, vom Alter her…

Die nächste „Unheimliche Begegnung“ auf dem Bürgersteig, da kam mir eine Person e n t g e g e n auf dem Bürgersteig! Diese Person war auch wesentlich älter als 10 Jahre.

Wieso, frage ich mich, fahren die alle auf den Bürgersteig? Hat die Gemeinde diesen Bürgersteig zum Radweg gemacht? Ich habe keine Schilder gesehen. Wenn die jetzt doch da sind, hmm, muss ich sie wohl übersehen haben.  Und dann muss ich aufpassen.

Ihr paar Radfahrer die so einen Blödsinn machen, Leute, dort gehen auch viele ältere Menschen lang (AWO), wie wollt ihr denn denen ausweichen, wenn dort immer viele Autos stehen? Hier die Mauer und dort die Autos. Denkt ihr eigentlich mal darüber nach, was ihr für einen Quatsch macht?  Solange, bis ihr mal jemanden über den „Haufen“ fahrt. (Ich wäre fast dran gewesen)

Radfahren macht Spaß, ja soll es ja auch bei dem Wetter. Aber es gibt auch Regeln. Ergo: Fahrt auf der Straße oder die Gemeinde muss/sollte den Bürgersteig als Rad/Fußweg kennzeichnen.

Straßenverkehrsordnung: Gemeinsamer Geh- und Radweg: Radfahrende haben keinen Vorrang, die Fußgänger müssen sie aber durchfahren lassen. Die StVO sagt, dass sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen müssen. Das bedeutet, dass man als Radfahrer klingeln darf, um Fußgänger zu warnen, aber warten muss, bis sie den Weg frei machen.

Quelle: https://pdeleuw.de/fahrrad/stvo.html

Fotos: Friedhelm Scholz