Ausschluss statt gleichberechtigter Teilhabe, Exklusion statt Inklusion

Bereits 2022 hatte ich über die privat angebrachten Auffahrrampen auf den Straßen an Zufahrten zu den Grundstücken berichtet.

2025 im Sommer wurde die Straßenverkehrsordnung in der Biebertaler Gemeindeverwaltung mal wieder aktuell. Nach Ankündigung in den Biebertaler Nachrichten, dass die Auffahrhilfen verboten seien, wurde den Anliegern, die solche vor ihren Einfahrten liegen hatten, ein Bußgeld angedroht.
Daraufhin wurden viele Auffahrhilfen entfernt.

Fragwürdige Konsequenz dieser Aktion ist allerdings, dass nun Rollstuhlfahrer die Straßen in den Ortskernen, in denen es die früher üblichen hohen Bordsteine gibt, nicht mehr selbständig queren können. Ohne Hilfe ist dann z.B. das Bürgersteigkarree um die eigene Wohnung nicht mehr zu verlassen.
Daher ist von Seiten der Gemeindeverwaltung bitte zu überlegen, dass zumindest an strategischen Stellen, wie z.B. im Bereich einer Arztpraxis, an Bushaltestellen (die ja weitgehend für teures Geld behindertengerecht umgestaltet wurden), Auffahrhilfen wieder eingesetzt oder geschaffen werden, wie hier an dieser Bushaltestellte in Rodheim.

Foto: Lindemann

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