In zwei Wochen am 15. März dürfen Deutsche dreimal wählen

Wahlen zum Ausländerbeirat – Mehr Informationen gibt es hier https://www.kab-giessen.de/; Seit 2005 können die Ausländer/-innen alle fünf Jahre den Ausländerbeirat wählen. Wahlberechtigt sind die ausländischen Einwohner, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen im jeweiligen Wahlkreis ihren Hauptwohnsitz haben (für die Wahl des Kreis-Ausländerbeirates im Landkreis Gießen). 21 Stimmen (Kreuzchen) für den Ausländerbeirat des Landkreises Gießen. Den Musterstimmzettel LkGi …