Wichtig für Wochenmarktbesucher und Anwohner der Rodheimer Straße

Etwas Wichtiges aus der Ortsbeiratssitzung vom 9.12.2025:

Das Parken gegenüber der Mehrzweckhalle Fellingshausen auf der Rodheimer Straße ist (von Rodheim kommend rechts) auf dem Bürgersteig nicht erlaubt.

Die Parksituation auf der Rodheimer Straße, wo gegenüber von Mehrzweckhalle und Schule „Knöllchen“ verteilt wurden, da die Autos teils auf dem Bürgersteig parkten, war Thema bei der Ortsbeiratssitzung.
Hierzu erklärte die Bürgermeisterin Frau Ortmann, dass die Gemeinde, infolge der vielen Beschwerden und Behinderungen von Rettungsfahrzeugen, einen zweiten Hilfspolizisten eingestellt habe und dass in Zukunft mehr kontrolliert werde.

Die Rodheimer Straße sei eine Kreisstraße; d.h. die Gemeinde ist für diese Straße nicht zuständig, kann dort also nicht nach ihren Vorstellungen agieren.
Hessen Mobil aber sei bezüglich der Einzeichnung von Parkflächen auf der (von Rodheim kommend) rechten Straßenseite nicht aufgeschlossen.
Schon für die Markierungen auf der anderen Straßenseite habe es monatelanger Verhandlungen bedurft.

Das bedeutet für Anwohner und Marktbesucher: Auf der Straße parken!
Auch wenn das für die Busse und sonstigen Fahrzeuge zu Herausforderungen führen dürfte und die Anwohner durch vermehrtes Hupen gestört werden könnten, gilt die StraßenVerkerhsOrdnung, und da ist ein Bürgersteig von Fahrzeugen frei zu halten.

Foto: Lindemann

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert