Aufruf, sich für die „offenen Listen“ zur Gemeindewahl zu melden

Unsere Bürgermeisterin Frau Ortmann plant am 27. November 2025 ab 19 Uhr
im großen Saal des Bürgerhauses Rodheim
eine Informationsveranstaltung zum Thema „offene Listen“ für Ortsbeiräte durchzuführen.

Der Hauptamtsleiter der Gemeinde Biebertal ruft im Namen des Gemeindevorstandes auf, in den Ortsteilen „offene Listen“ für die nächsten Wahlen in Biebertal im März 2026 aufzustellen:

In der Regel werden bei Wahlen die Wahllisten durch Parteien oder Parteienbündnisse aufgestellt. Da die Parteien jedoch nicht gezwungen sind, für eine Wahl nur Parteimitglieder zu nominieren, können in offene Listen auch Parteilose und Mitglieder anderer Parteien oder Wählervereinigungen nominiert werden.

Maßgebende Vorschriften sind die §§ 12 und 14 des Kommunalwahlgesetzes (KWG).
Die Vorschriften für die Einreichung der Listen gelten sowohl für die Parteien, als auch für Wählergruppen. Offene Listen sind Wählergruppen.

Folgender Ablauf ist möglich:
1. Besprechung mit den Ortsbeiräten, ob offenen Listen für alle Parteien gewünscht werden.
2. Anberaumung Info Veranstaltung in den Ortsteilen (siehe oben – 27. 11. 2025)
3. Evtl. „Werbung“ im Blättchen und auf der Homepage für die Veranstaltung in den Ortsteilen. (Ortsbeiratssitzung z.B. in Fellingshausen am 20.11.25)
Aber nur, wenn alle Parteien und Wählergruppen sich an der offenen Liste beteiligen.
4. Einzelne Aktivitäten im Wahlkalender:
 Öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen 79. Tage vor der Wahl am 26.12.25 spätestens
 Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen 69. Tag (05.01.2026) vor der Wahl
 Prüfung der Wahlvorschläge bis zum 69. Tag (05.01.2026) vor der Wahl
 58. Tag der Wahl Entscheidung des Wahlausschusses über die Zulassung von Wahlvorschlägen 16.01.26
 48. Tag vor der Wahl. Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge am 26.01.2026 in den Biebertaler Nachrichten

Lieferung von Vordrucken an den Wahlleiter: (die Formulare sind im Rathaus oder bei den Ortsvorstehern zu erhalten)
 Es ist ein Wahlvorschlag einzureichen (anliegend KW 6)
 Es ist eine Niederschrift zu fertigen (anliegende KW 11)
 Zustimmungserklärungen (KW 9) und die Bescheinigung der Wahlbarkeit (KW 10 mit Bescheinigung der Gemeinde) sind durch die Bewerber schriftlich und unterschrieben abzugeben (KW 9 und 10 für jeden Bewerber spätestens mit Abgabe des Wahlvorschlags)

Hinweise:
 Ortsbeiratsmitglieder müssen aus dem Ort kommen
 Es müssen mind. 3 Versammlungsteilnehmer sein
 Die Abstimmung muss in geheimer Abstimmung erfolgen
 Es kann eine Kandidatenliste aufgestellt werden, über die dann abgestimmt wird.
 Vertrauenspersonen müssen benannt werden.

Nur diese können im Auftrag der offenen Liste im späteren Verfahren Änderungen bei der Liste vornehmen.
 Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht mindestens mit 2 Parlamentariern im Parlament vertreten waren, müssen mit mind. zweimal

so viel Vertretern persönlich und handschriftlich unterstützt werden (§11 (4) KWG.
Jeder Wahlberechtigte kann nur einen Wahlvorschlag unterstützen.

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