Zum Frieden mahnen

Bild Klaus Waldschmidt – Karl-Heinz Reeh, Elke Lepper und Helmut Failing stellten die Broschüre “Siebenjähriger Krieg im Gleiberger Land” vor.

Am 1. 12. 2019 stellte der Heimatverein Rodheim-Bieber das inzwischen auf 70 Seiten angewachsene Dokument nicht nur aus Geschichtsbewusstsein vor, sondern als Mahnung zum Frieden.

Schon 2009 hatte der Heimatverein zum 250. Jahrestag der großen Truppeneinquartierung im Gleiberger Land eine Ausstellung und zahlreiche Veranstaltungen organisiert. Die Ausstellung berichtete von den Ereignissen in zahlreichen Bild- und Textdokumenten.
Diese flossen in die aktuelle Broschüre ein, die federführend von Prof. Peter Mayser, Karl-Heinz Reeh, Manfred Schmidt, Dr. Jutta Failing, Elke Lepper und Helmut Failing gestaltet wurde.

Der Krieg spülte zehntausende Menschen in das Gießener Land. Denn nach der verlorenen Schlacht der Franzosen Anfang August 1759 bei Minden, zogen sich die Soldaten in die Festung Gießen zurück. Die alliierten Truppen unter dem Preußischen Heerführer Prinz Ferdinand von Braunschweig errichteten Mitte September ihr Quartier. Von Herrmannstein bis zur Badenburg blieben sie mit ca. 50.000 Soldaten bis Anfang 1760.
Zu dieser Zeit war es üblich, dass die belagerte Bevölkerung die Soldaten zu verköstigen hatte. Entsprechend hungerte die einheimische Bevölkerung. Im Kirchspiel Rodheim mit Vetzberg, Bieber und Fellingshausen lebten damals knapp 700 Personen.
Die übliche durchschnittliche Sterbequote lag damals bei 25 / Jahr. 1759 wurden 94 Sterbefälle, 1760 sogar 123 verzeichnet.

Das Autorenteam spannt in seinen Ausführungen den Bogen von der “allgemeinen politischen Entwicklung” über “Eintragungen im Königsberger Kirchspiel” bis zu den “Schanzen im Siebenjährigen Krieg”.
Gern und leicht zu erwerben ist die Bröschüre für 10,- € während der Öffnungszeiten des Heimatmuseums Rodheim von 15-17 Uhr oder auf dem Rodheimer Weihnachtsmarkt am 15.12. an Stand.

Quelle und Dank für die Informationen an “(wh)”, so das Kürzel im Gießener Anzeiger vom 3.12.2019, S. 30