Post, die mich ärgert: Gewinnspielwerbung

Die Kartenrückseite ist komplett beschichtet (Foto Renell)

Auf den ersten Blick recht ansprechend, aber im Foto deutlich erkennbar: Die Oberfläche ist beschichtet. Zusätzlich gibt es Klebestreifen und einen Kunststoff auf den Rubbelfeldern. Die Karte kann also nicht in den Papier- sondern muss in den Restmüll. Gerubbelt habe ich dennoch und wie zu erwarten erschienen drei Kleeblätter. Also nichts wie anrufen?
Nein, denn hier geht es nur darum, Adressen zu fischen. Offenbar ist das ein einträgliches Geschäft.
Aber stimmt das? Meine Postadresse hatten sie doch schon. Geht es wie in einem Blog gesagt um ein Zeitschriftenabo? Liegt nahe, denn der Auftragggeber ist der Burda-Verlag. Ich wollte mich beschweren, aber telefonisch erreichte ich nicht den Initiator, sondern nur den Gewinnspiel-Service. Die kleingedruckte Adresse führte in die Schweiz: CEOO-Marketing Zürich. – Ich habe dann letztlich darauf verzichtet, da es zu viel Zeit verschlingt.

Wer sich über unerlaubte Telefonwerbung beschweren möchte, kann dies über die Bundesnetzagentur tun: Bundesnetzagentur.de/Beschwerde

Dort kann man auch Beschwerden wegen Postwerbung einlegen. Es geht aber auch anders:

“…Leichter ist es bei persönlich adressierter Post. Auch hier lässt sich die Einwilligung zur Werbung einfach mit einem Schreiben widerrufen. Buchweitz rät, dabei gleich seine Daten löschen zu lassen. “Wer mag, kann die Post auch einfach ungeöffnet und unfrankiert zurückschicken”, sagt die Verbraucherschützerin. “Spätestens nach ein paar Mal kommen keine Werbebriefe mehr.” *)

Gmail(öffnet in neuem Tab)

*) .teltarif.de/telefon-werbung-verhindern

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