Ehrenbrief des Landes Hessen

Steckkreuz zum Ehrenbrief des Landes Hessen
© Staatskanzlei / Sebastian Trapp

Am Mittwoch, den 18. Dezember um 19:30 Uhr wurde Thorsten Cramer aus Fellingshausen vor der Sitzung des Gemeinderates im kleine Saal im Bürgerhaus Rodheim der Landesehrenbrief des Landes Hessen verliehen. Unsere Bürgermeisterin Patricia Ortmann überreichte Nadel und Urkunde im Auftrag des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier.
Thorsten Cramer ist seit 1992 Mitglied der CDU und war von 1997 bis 2001 gewählter Gemeindevertreter, seit 2011 ist er Fraktions-vorsitzender der CDU in der Gemeindeparlament. Zudem war Cramer von 2002 bis 2004 sowie von 2006 bis 2009 Schriftführer der Jungen Union Gießen. Für 2 Jahre fungierte er als stellv. Vorsitzender der CDU Gießen, Stadtverband Mitte. Aber nicht nur politisch, auch im Vereinswesen sei er aktiv; so ist er seit 2017 stellv. Vorsitzender des Heimatvereins Rodheim-Bieber, von 2013 bis 2018 stellv. Vorsitzender des TSV 1905 Fellingshausen und auch in der Vereinsgemeinschaft Biebertaler Weihnachtsmarkt.

Frau Ortmann, Bürgermeisterin, Herr Cramer, Fraktionsvorsitzender der CDU, Frau Lepper, Vorsitzende des Gemeinderates Foto: Elke Augst

Der Ehrenbrief des Landes Hessen ist eine Auszeichnung des Hessischen Ministerpräsidenten. Sie wird für besonderes ehrenamtliches Engagement im Bereich der demokratischen, sozialen oder kulturellen Gestaltung der Gesellschaft vergeben.
Der damalige Ministerpräsident Albert Osswald stifete den Ehrenbrief im Jahre 1973, von dem jährlich zwischen 1.000 und 1.500 vergeben werden. Seit 1998 entscheiden die Landrätinnen oder Landräte, bzw. die Oberbürgermeisterinnen oder Oberbürgermeister, in deren Zuständigkeitsbereich die zu Ehrenden wohnen, über die Verleihung eines Ehrenbriefs. Darüber hinaus kann der Hessische Ministerpräsident in eigener Zuständigkeit besondere Persönlichkeiten mit dem Landesehrenbrief auszeichnen.

Die Auszeichnung mit dem Ehrenbrief des Landes Hessen setzt eine mindestens 12-jährige aktive ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen Selbstverwaltung oder in kommunalen Einrichtungen, in Vereinen mit kulturellen und sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise voraus. In Betracht kommen insbesondere Vereinsvorsitzende, stellvertretende Vereinsvorsitzende, Kassen- und Schatzwarte, Geschäftsführer im geschäftsführenden Vorstand, sowie Schriftführer. Daneben können Stadtverordnete, Gemeindevertreter, Ortsbeiratsmitglieder, ehrenamtliche Beigeordnete und Stadträte in gemeindlichen Gremien sowie Schiedsmänner und ehrenamtliche Richter die Auszeichnung erhalten, sofern sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen.

Quelle: https://staatskanzlei.hessen.de/ueber-uns/orden-ehrenzeichen/wuerdigung-langjaehriger-ehrenamtlicher-leistung
und Gießener Anzeiger, 21.121.2019